Der Kinderflohmarkt Albstadt findet am 26. April 2026 in der Unteren Vorstadt in Ebingen statt.
Ein Brauerei-Tisch kostet Miete 10 € für den gesamten Tag. Die Tische werden fest vor Veranstaltungsbeginn zugewiesen.
Es gilt die Marktordnung.
Marktordnung für den Kinderflohmarkt in Albstadt
Veranstaltung: Kinderflohmarkt
Datum: 26. April 2026
Uhrzeit: 11:00 – 18:00 Uhr
Ort: Untere Vorstadt, Albstadt
1. Teilnahmevoraussetzungen
Die Teilnahme am Kinderflohmarkt ist Kindern vorbehalten. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines volljährigen Angehörigen teilnehmen.
Die Kinder sollen ihre Verkaufsstände möglichst eigenständig betreuen und ihre Waren selbst verkaufen. Dies fördert Kreativität, Verantwortungsbewusstsein sowie den Umgang mit Geld.
2. Standplatzvergabe
Die Vergabe der Standplätze erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung. Ein Anspruch auf Teilnahme ohne Anmeldung besteht nicht.
Jedes teilnehmende Kind erhält einen Standplatz von maximal 2 Metern Breite und 2 Metern Tiefe.
Das Abstellen von Fahrzeugen direkt am Stand ist nicht möglich. Fahrzeuge sind auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen.
3. Anmeldung
Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nur bei erfolgter online Anmeldung unter:
4. Warenangebot
Zum Verkauf zugelassen sind:
- Kinderspielzeug
- Gegenstände aus dem Kinderzimmer
5. Standgebühren
Die Teilnahme am Kinderflohmarkt kostet EUR 10,-
6. Änderungen der Standplätze
Die Marktleitung behält sich vor, zugewiesene Standplätze aus organisatorischen Gründen zu verändern. Ein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht nicht.
7. Aufbau- und Verkaufszeiten
Die genauen Aufbauzeiten werden vorab bekannt gegeben.
Der Verkauf findet verbindlich in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr statt. Die Stände müssen zum Veranstaltungsbeginn vollständig aufgebaut und verkaufsbereit sein.
8. Ordnung und Sauberkeit
Der Standplatz ist sauber zu halten.
- Müll, Verpackungen und Leergut sind eigenständig zu entsorgen
- Der Platz ist nach Veranstaltungsende sauber zu verlassen
Ein freundlicher und respektvoller Umgang mit Besuchern, anderen Teilnehmenden und Anwohnern wird vorausgesetzt.
9. Haftung und Schäden
Beim Auf- und Abbau dürfen keine Schäden an:
- Straßen und Gehwegen
- Grünanlagen
- Gebäuden oder Einrichtungen
entstehen.
Für verursachte Schäden haftet der Standbetreiber. Schäden sind unverzüglich der Marktleitung zu melden.
10. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht für teilnehmende Kinder liegt ausschließlich bei den Eltern oder einer benannten Aufsichtsperson.
Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht.
Eine Teilnahme ist nur mit angegebener verantwortlicher Aufsichtsperson möglich.
11. Anweisungen und Ausschluss
Den Anweisungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.
Mit der Teilnahme wird diese Marktordnung anerkannt.
Verstöße gegen die Marktordnung oder Störungen können zum Ausschluss vom Markt führen.
Veranstalter:
Citymanagement Albstadt GmbH
Marktstraße 56
72458 Albstadt
Vertreten durch:
Ulrich Daum
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 7431 / 134 28 00
E-Mail: info@citymanagement-albstadt.de